Als Grundlage für die Jahresabschlusserstellung dient in der Regel die von uns unterjährig erstellte Finanzbuchhaltung. Wir erstellen den Jahresabschluss aber selbstverständlich auch auf Grundlage der von Ihnen erstellten Finanzbuchhaltung.
Mit dem Jahresabschluss wird ein Schlussstrich unter das abgelaufene Geschäftsjahr gesetzt. Der Jahresabschluss bietet die letzte Möglichkeit Wahlrechte auszuüben und somit steuergestaltend tätig zu werden. Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung mit Bilanz, wir übernehmen die Jahresabschlusserstellung für Sie und haben dabei immer ein Auge auf die für Sie günstigste Ausgestaltung. Eine anschließende Jahresabschlussbesprechung und -analyse ist für uns selbstverständlich.
Mit dem Jahresabschluss wird ein Schlussstrich unter das abgelaufene Geschäftsjahr gesetzt. Der Jahresabschluss bietet die letzte Möglichkeit Wahlrechte auszuüben und somit steuergestaltend tätig zu werden. Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung mit Bilanz, wir übernehmen die Jahresabschlusserstellung für Sie und haben dabei immer ein Auge auf die für Sie günstigste Ausgestaltung. Eine anschließende Jahresabschlussbesprechung und -analyse ist für uns selbstverständlich.
Als Grundlage für die Jahresabschlusserstellung dient in der Regel die von uns unterjährig erstellte Finanzbuchhaltung. Wir erstellen den Jahresabschluss aber selbstverständlich auch auf Grundlage der von Ihnen erstellten Finanzbuchhaltung.
Wir erstellen die Steuererklärungen für kleine und mittelständige Unternehmen sowie für Privatpersonen. Wichtig ist hierbei nicht nur der Blick auf die Vergangenheit, sondern auch der Blick auf Ihre zukünftigen Verhältnisse. Wir bieten Ihnen jahrzehntelange Expertise und behalten für Sie zu jeder Zeit die umfangreichen Neuerungen des Steuerrechts im Auge.
Sie erzielen Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis, erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen, haben Immobilien, die Sie Vermieten oder erzielen sonstige Einkünfte (z. B. Rente)? Wir kümmern uns für Sie um die Erklärung dieser Einkünfte gegenüber dem Finanzamt, kümmern uns um sämtliche Rückfragen seitens des Finanzamts und legen gegebenenfalls Rechtsbehelfe ein. Ferner übernehmen wir für Sie die Antragsstellung beim Finanzamt (z. B. Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen, Stundung oder einen Antrag auf Lohnsteuermäßigung).
Wir beraten Sie beim Grundstückskauf und -verkauf, hier gibt es Möglichkeiten der Steuergestaltung. Auch gilt es hier die Risiken eines privaten Veräußerungsgeschäfts und somit unnötige Steuern zu vermeiden (sogenannte „Spekulationssteuer“).
Ebenso erstellen wir für Sie die Steuererklärungen im Zusammenhang mit einer Schenkung oder einer Erbschaft. Hier beginnt die Beratung jedoch schon weit im Voraus, sodass entsprechende Freibeträge optimal genutzt werden können.
Auf Grundlage des Jahresabschlusses erstellen wir Ihre betrieblichen Steuererklärungen. Hierbei setzen wir für Sie steuerliche Wahlrechte und Gestaltungsmöglichkeiten optimal um. Ebenso behalten wir für Sie steuerliche Risiken im Auge (z. B. Verlustuntergang, ungewollte steuerliche Verstrickungen oder Betriebsaufspaltungen). Den Schriftverkehr und die gesamte Kommunikation mit den Finanzbehörden übernehmen wir selbstverständlich für Sie.
Bereits bei Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung beobachten wir die Entwicklung Ihres steuerlichen Gewinns, sodass wir hier mit Ihnen zusammen rechtzeitig entgegenwirken können. Hier können Investitionen vorgezogen werden, Investitionsabzugsbeträge gebildet werden, Sonderabschreibungen genutzt werden und die Vorauszahlungen angepasst werden, um unerwartet hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Das Zusammensuchen von Stundenzetteln, das aufwendige Sortieren von Lohnunterlagen, das Kopieren der Personaldaten. Probleme die mit uns der Vergangenheit angehören. Wir führen Ihre Lohnabrechnung vollständig digital durch. Durch die Lohn-Vorerfassung werden die monatlichen Mitarbeiterdaten von Ihnen unkompliziert über DATEV Unternehmen Online erfasst. Die Daten werden von uns dann verarbeitet und die Lohnabrechnung können Sie kurz darauf in DATEV Unternehmen Online abrufen. Bei Bedarf stellen wir Ihnen die Auswertungen natürlich auch nochmal per E-Mail zur Verfügung.
Ihre Mitarbeiter erhalten die Auswertung ebenfalls elektronisch über das DATEV Portal Arbeitnehmer Online. Der große Vorteil ist, dass die Abrechnungen hier entsprechend archiviert werden und Ihre Mitarbeiter ebenfalls zu jeder Zeit und von jedem Ort Zugriff darauf haben. Ein zeitaufwendiges Zusammensuchen der Unterlagen gehört der Vergangenheit an.
Der Gesetzgeber wird in Zukunft dazu übergehen, dass die Belege zur Einkommensteuererklärung elektronisch eingereicht werden müssen. Damit wir ab dem Zeitpunkt der Verpflichtung vorbereitet sind, informieren wir Sie bereits heute über das digitale Einreichen von Belegen über DATEV meine Steuern. Mit dem Programm der DATEV können Sie kostenfrei ohne großen Aufwand die Belege per APP an uns übermitteln. Die Belege müssen durch Sie nicht gesammelt werden, sondern können direkt bei Erhalt an uns übermittelt werden. Wir registrieren Sie hierzu bei der DATEV, damit Sie einen entsprechenden Zugang erhalten. Die Belege werden dann abfotografiert und über eine verschlüsselte Verbindung übermittelt. Gerne stellen wir Ihnen die Vorgehensweise auch in einem kurzen Termin oder Telefonat vor. Der große Vorteil für Sie ist, dass Sie nicht am Ende des Jahres alle Belege zusammen suchen und an unser Büro geben müssen. Wir haben die Belege bereits und können hier Ihre Einkommensteuererklärung direkt bearbeiten.
Die Finanzämter verlangen in Zukunft immer häufiger die Vorlage der Belege in digitaler Form. Die Digitalisierung ist jedoch nicht einfach eine Pflicht, die Ihnen seitens der Finanzverwaltung auferlegt wird. Die Digitalisierung ist vielmehr eine Chance die eigenen Prozesse zu verschlanken und dadurch kostbare Zeit zu sparen.
Kassenbuch online ist ebenfalls in DATEV Unternehmen online integriert. Hier können Sie Ihr Kassenbuch führen, das Programm unterstützt Sie hierbei in Form von Kassenminusprüfungen, Prüfung der Chronologie und automatische Berechnung des Kassenbestands. Durch die Festschreibung wird das Kassenbuch von der Finanzverwaltung als revisionssicher anerkannt.
Sie digitalisieren Ihre Belege im Unternehmen und können uns diese jederzeit in der geschützten DATEV-Cloud DATEV Unternehmen online hochladen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Mit DATEV Unternehmen online haben Sie u. a. folgende Vorteile:
Die Zukunft der Steuerberatung ist digital. Nachfolgend stellen wir Ihnen kurz die Möglichkeiten der digitalen Zusammenarbeit mit uns vor. Sprechen Sie uns gerne an. Alle Buchhaltungen, die durch unser Haus erstellt werden, bearbeiten wir digital. Die Buchhaltungsbelege unserer Mandanten erhalten wir hierbei digitalisiert. Die Orginalbelege bleiben bei Ihnen und ein häufig zeitaufwendiges Vorsortieren für den Steuerberater ist nicht notwendig. Hierzu nutzen wir Unternehmen online von der DATEV.
Standorte
Steuerberater Much & Egenolf PartG mbB
Standort Walluf
Hauptstr. 14
65396 Walluf/Rheingau
Standort Taunusstein
Philipp-Reis-Str. 6
65232 Taunusstein-Bleidenstadt
Kontakt
Telefon: 06123/99680
E-Mail: info@much-egenolf.de
Öffnungszeiten:
Mo–Do: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
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